Mit der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) in 2009 hat ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik stattgefunden: Weg vom Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe. Mit der UN-BRK wurde der Begriff Inklusion eingeführt. Die darin enthaltenen Visionen von einer inklusiven Gesellschaft und einer inklusiven Arbeitswelt gehen weit über die Begriffe Teilhabe (oder Partizipation) und Integration hinaus. Inklusion heißt Einschluss und vollumfängliche Barrierefreiheit. Inklusiv ist eine Arbeitswelt, zu der alle Menschen von vornherein uneingeschränkten Zugang haben. Bei der Umsetzung der UN-BRK und bei der Weiterentwicklung des Behindertenrechts bringt sich ver.di auf haupt- und ehrenamtlicher Ebene aktiv in die Prozesse ein. Gemeinsam im Bundesarbeitskreis (BAK) und den Landesarbeitskreisen entwickelte Forderungen werden in Gesprächen mit Behindertenbeauftragten, Vertreterinnen und Vertretern politischer Parteien und in Gremien und Ausschüssen für Teilhabe eingebracht. Unsere Vorstellungen und Forderungen zu relevanten teilhabepolitischen Themen, insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. einer inklusiven Arbeitswelt, sind auch Inhalt von Tagungen und Seminaren, die regelmäßig veranstaltet werden. Hier gibt es mehr ver.di-Informationen...
Als Schwerbehindertenberater steht Ihnen unser Kollege Detlef Börger in Dortmund zur Verfügung. Auskünfte und Terminvereinbarungen erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle in Dortmund.