Wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht – sei es für Alleinstehende oder in Partnerschaften, für Familien, Alleinerziehende und Kinder: Welche ergänzenden finanziellen Leistungen sind möglich?
Ob Mini-Job oder Leiharbeit, ob Solo(oder Schein)selbstständige oder Werkverträge; durch Niedriglöhne geraten Erwerbstätige immer wieder in existenzielle Nöte. Viele Beschäftigte müssen deshalb ihren Lohn mit Arbeitslosengeld II (Alg II) beziehungsweise mit Leistungen aus dem Hartz IV-System (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgesetzbuch II / SGB II) aufstocken und dies wird mit dem Erwerbseinkommen verrechnet.
Welche Regelungen werden dabei zugrunde gelegt? Was gilt beim Arbeitslosengeld I (SGB III) und was gilt beim Arbeitslosengeld II (SGB II)? Wir geben unseren Mitgliedern Antworten...
Viele gute Gründe für @_verdi! Ohne #Gewerkschaft sähe die Welt heute anders aus. Viele Arbeits- und Lebensbedingungen, die inzwischen selbstverständlich sind, haben Gewerkschaften durchgesetzt – diese Bedingungen wollen wir sichern und weiterentwickeln... https://t.co/J3JMfq7925 pic.twitter.com/rf9ceS3s2F
— ver.di Westfalen (@verdi_Westfalen) February 13, 2021