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A wie Aufstockerberatung

15.04.2021
Aufstockerberatung

Wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht – sei es für Alleinstehende oder in Partnerschaften, für Familien, Alleinerziehende und Kinder: Welche ergänzenden finanziellen Leistungen sind möglich?

Ob Mini-Job oder Leiharbeit, ob Solo(oder Schein)selbstständige oder Werkverträge; durch Niedriglöhne geraten Erwerbstätige immer wieder in existenzielle Nöte. Viele Beschäftigte müssen deshalb ihren Lohn mit Arbeitslosengeld II (Alg II) beziehungsweise mit Leistungen aus dem Hartz IV-System (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgesetzbuch II / SGB II) aufstocken und dies wird mit dem Erwerbseinkommen verrechnet.

Welche Regelungen werden dabei zugrunde gelegt? Was gilt beim Arbeitslosengeld I (SGB III) und was gilt beim Arbeitslosengeld II (SGB II)? Wir geben unseren Mitgliedern Antworten...

 

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