Rückt die jährliche Einkommenssteuererklärung näher, ist schlechte Laune meist programmiert. Rechnungen, Belege, Formulare und Steuerbestimmungen, die man eigentlich gar nicht verstehen möchte, kosten nicht nur wertvolle Freizeit, sondern vor allem Nerven.
Alternativ helfen natürlich immer Steuerberater und Lohnsteuervereine weiter. Dasmuss allerdings teilweise teuer aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Wer als Arbeitnehmer*in nicht verpflichtet ist, eine Steuerklärung abzugeben, unterlässt es deshalb manchmal ganz – und verschenkt dabei oft Geld.
Wichtig: Bis zum 2.9.2024 muss die Einkommenssteuererklärung für 2023 bei den Finanzämtern vorliegen.
Denn: Nur bei abgegebener Steuererklärung ist es möglich, einen Teil der gezahlten Steuern zurückzubekommen. Und die Chancen dafür stehen meist gar nicht schlecht. Wenn z.B. hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben wie Altersvorsorgeaufwendungen entstanden sind, ist die Abgabe der Steuerklärung lohnend.
Gut, wenn man ver.di-Mitglied ist: Hier gib es den ver.di-Lohnsteuerservice als zusätzliches freiwilliges Unterstützungsangebot. Dieser Beratungsservice hilft bundesweit ver.di-Mitgliedern exklusiv bei ihren Fragen rund um die Steuererklärung. Viele ver.di-Mitglieder nutzen die Dienste der Lohnsteuerbeauftragten und konnten dank der kleinen und großen Steuertipps unserer Berater*innen jede Menge sparen.
Damit Sie auch wirklich was davon haben, sind die Kosten für die Beratung bereits mit Ihrem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
👉 Königswall 36, 44137 Dortmund
👉 Bismarckstr. 17-19, 59065 Hamm
👉 Emhildisstr. 16, 59872 Meschede
Bei Fragen - bitte melden!
👉 bz.westfalen@verdi.de
👉 ONLINE-Terminvergabe
Beratungen per Postversand
Falls du bisher den Weg über den Postversand gewählt hast, versuchen wir es beizubehalten. Bitte schick dafür wieder deine Lohnsteuerunterlagen per Post an eine unserer Geschäftsstellen. Bitte gib dabei unbedingt eine Telefonnummer an, unter der wir dich bei Rückfragen zeitnah erreichen können. Die Steuererklärung wird nach Bearbeitung mit sämtlichen Unterlagen per Post zurückgeschickt. Bitte füge deshalb auch deine aktuelle Adresse bei.
Bei einer erstmaligen Beratung können wir es nicht immer gewährleisten, hier ist ein Gesprächstermin oftmals zielführender.
In dieser Checkliste kannst du sehen, welche Unterlagen von uns zur Bearbeitung benötigt werden. Bei erstmaliger Beratung benötigen wir zudem deine unterschriebene Einverständniserklärung.
Von Kollegen/-innen für Kollegen/-innen – das ist auch beim Lohnsteuerservice das Prinzip. Wobei unsere ehrenamtlichen Beauftragten nicht nur in Steuerfragen gut geschult sind, sondern auch gut erklären können – zum Beispiel das System der Rentenbesteuerung oder des Kindergeldes. Übrigens gibt es auch Hilfe beim Formulieren eines Einspruchs, falls die Erstattung letztlich so gar nicht zu dem von uns errechneten Erstattungsanspruch passt. Und selbstverständlich bleibt die Beratung vertraulich.
Vielen Dank an unsere zahlreichen ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen, die unseren Mitgliedern so erfolgreich bei der Lohnsteuererklärung geholfen haben. Verstärkung ist immer willkommen.
BITTE BEACHTEN - Eine Beratung kann erfolgen, wenn satzungsgemäßer Beitrag entrichtet wird. Zu folgenden Einnahmen darf beispielsweise beraten werden:
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Steuerunterlagen zum Termin mit:
Der ver.di-Lohnsteuerservice verfügt über ein Team von ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern, um den Ansprüchen einer guten Steuerberatung gerecht zu werden. Wir helfen:
Weitere Informationen in den angefügten Downloads bzw. Anlagen.
Der ver.di-Lohnsteuerservice im Überblick: Hier...
PDF (45 kB)
PDF (131 kB)
PDF (450 kB)
PDF (206 kB)
PDF (1 MB)
ver.di-Mitglieder beraten ver.di-Mitglieder! Wir suchen immer neue Lohnsteuerbeauftragte für unser ver.di-Team. Interesse? Dann bitte einfach im ver.di-Bezirk melden...
Weitere Informationen hierzu sind im angefügten Download zu finden.
PDF (1 MB)
PDF (310 kB)